im Gericht mit Ulvi

 

 

© 2007 Gudrun Rödel

Urteil:

Richter Hornig

Foto Frankenpost
Richter Georg Hornig

„Wir haben unsere Arbeit

  gemacht und wie es

  aussieht nicht schlecht“

 

 

War das die gute Arbeit des Herrn Hornig,

der einen Menschen unter eklatantem Verstoß gegen die Grundrechte unserer Verfassung, ohne jeglichen Tatnachweis, ohne Spuren oder DNA, geschweige denn eine Leiche zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt?

Wie ein roter Faden zieht sich der angebliche sexuelle Missbrauch von Peggy durch den Prozess bis hin zum Urteil trotz der Feststellung von Soko I-Chef Manhart,

dass es für einen sexuellen Missbrauch von Peggy, abgesehen von der      Selbstbezichtigung des psychisch kranken Mannes, trotz umfangreichster     Ermittlungen weder Sach-oder Zeugenbeweise gibt.“

Nach dem Urteil herrschte Zufriedenheit bei der Hofer Staatsanwaltschaft, weil man „den Täter überführt“ hat.

Tatsächlich wurde Ulvi nie als Täter überführt, sondern lediglich durch unzulässige Weise zu einem nicht glaubhaften Geständnis „geführt“.

Der laut Gutachten sich am Rande des Schwachsinns bewegende Ulvi war hilflos und völlig überfordert.

Verteidiger nach dem Urteil:

“Es gibt keine Zeugen, keine Spuren, keinen Leichnam, der Angeklagte muss vom Mordvorwurf freigesprochen werden. All das, was hier erzählt worden ist, sind ausschließlich Erzählungen unseres Mandanten, die durch niemanden bestätigt worden sind”. Der Verteidiger erinnert noch einmal daran, dass unmittelbar nach dem Verschwinden von Peggy befragte Schulkameraden felsenfest behaupten, sie hätten das Mädchen noch lange nach der angeblichen Tat in Lichtenberg gesehen.

“Ja haben die denn alle Halluzinationen?”

fragt der Jurist. Nach seiner Auffassung kann Ulvi den “perfekten Mord” auf Grund seiner psychischen und physischen Verfassung keinesfalls begangen haben.

“Er hat einen IQ von 67 und sofort einen Plan Peggy wegzubringen?”

Das Geständnis von Ulvi sei nicht glaubhaft; es sei durch Täuschung und Suggestivfragen der vernehmenden Beamten zustande gekommen.”

 

Jedem Menschen kann passieren, dass er ein Geständnis ablegt!

Zitat des Psychologen Prof. Dr. Günther Kühnken von der Uni Kiel in  stern tv  vom 8.10.2008

„Es kann auf Seiten der Befragenden sein, dass die Personen, die vernommen werden unter Druck gesetzt werden, dass ihnen Dinge eingeredet werden, die dann, wenn solche Befragungen relativ lange dauern, das ist ja manchmal der Fall und wenn sie auch belastend sind..... emotional natürlich belastend sind, dazu führen können, dass die Kontrolle darüber, was man sagt, immer geringer wird und dass man dann einfach etwas sagt, um aus der Situation herauszukommen.“

Frage des Journalisten:

Das heißt also, das könnte jedem passieren“?

Prof. Köhnken:

Wenn die Bedingungen extrem genug sind, kann das jedem passieren.“

 

R e v i s i o n

Wenn Richter Hornig als Beweis seiner guten Arbeit die Ablehnung der Revision sieht, so ist dem entgegen zu halten:

Eine Revision prüft das Urteil ausschließlich auf eventuelle Rechts- und Verfahrensfehler; sie stellt nur fest, ob das Gericht alle gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Strafverfahrens beachtet hat. Mit der Sache selbst, mit dem konkreten Fall oder dem tatsächlichen Geschehen, setzt sich diese Instanz nicht mehr auseinander: die Revision ist keine Tatsachen-, sondern eine reine Rechtsinstanz.

 

Verfassungsbeschwerde

Auf Grund eklatanter Verletzung der Menschenrechte aus Art. 2 Abs. 1,Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art 103 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2, 3c EMRK wurde der Zwickauer Rechtsanwalt Windisch mit der Erstellung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt, die jedoch wegen Fristversäumnis nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe stellte fest, dass die Frist nicht ohne Verschulden des Anwaltes versäumt wurde bzw. er nicht das Erforderliche getan hat. 

Wenn der Anwalt das Versäumen der Frist mit dem nicht Funktionieren des Faxgerätes begründet, entstehen zwangsläufig Fragen:

Warum wurde diese für den Auftraggeber äußerst entscheidende Beschwerde, die auch durch wertvolle Zuarbeiten der Bürgerinitiative entstand, erst „in letzter Minute“ versucht zu übermitteln?

Warum hat der Anwalt nicht ein anderes Faxgerät aufgesucht, wie auch vom Verfassungsgericht vorgehalten – beispielsweise das in der Arztpraxis seiner Mutter?

Warum hat der Anwalt nicht Kontakt zu einem Berufskollegen in Karlsruhe aufgenommen, ihm die Beschwerde gefaxt oder gar gemailt und ihn beauftragt, die Beschwerde direkt beim Verfassungsgericht in Karlsruhe in den Briefkasten einzuwerfen; was in so einer Notsituation ein durchaus anwaltsübliches Gebaren darstellt.

Wenn der Anwalt im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erklärt, es seien um 19.54 Uhr bzw. 19.58 Uhr tatsächlich 4 Seiten der Beschwerdebegründung zur Versendung gelangt, so wird dies widerlegt durch die Mitteilung des Verfassungsgerichts, dass keinerlei Faxeingang festgestellt werden konnte.

Dieses Handeln des Anwaltes stellt einen Vertrauensmissbrauch sondergleichen dar, besonders im Hinblick darauf, dass dadurch dem Geschädigten jegliche Möglichkeit  der Wahrnehmung eines weiteren Rechtsmittels verwehrt bleibt und somit dem Geschädigten und seiner Familie unermessliches Leid zugefügt wurde.

Wie ein Hohn klingt die kürzliche Erklärung des Anwaltes, er habe ja sein Bedauern ausgedrückt!

 

Gerichtsprästient

Foto Frankenpost
Dr. Ernst Tschanett - Oberstaatsanwalt
seit 2005 Gerichtspräsident
– ab 1.1.09 Vizepräsident beim OLG Bamberg -

 

 

Staatsanwalt Dr. Tschanett ist sich schon vor Prozessbeginn sehr sicher, dass Ulvi der Täter sei  und ist „auch persönlich“ überzeugt, dass Ulvi Peggy auf dem Gewissen hat.

Lt. Nürnberger Nachrichten vom 28.10.04

habe Dr. Tschanett die Vorwürfe der Manipulation im Prozess zurückgewiesen; er könne nicht erkennen, dass Zeugen vor Gericht gelogen hätten oder ein Richter ein Falschurteil gefällt hätte.

Diese Feststellung ist bereits durch die Feststellung des Richters im Urteil widerlegt,

dass Peggy letztmalig um 13.15 Uhr im Bereich der Friedhofsmauer von den       Zeugen Birgit und Helen lebend gesehen wurde.

Tatsächlich hat die Zeugin Helen Peggy aus dem fahrenden Bus heraus um 13.20/25 Uhr in Richtung Markt laufen sehen, was vom Busfahrer und durch die vorhandene Tachoscheibe bestätigt wurde.

Um 13.15 Uhr hatten die beiden Zeugen Daniela und Claudia Peggy an anderer Stelle gesehen, nämlich an der Nailaer Straße.Die Aussagen der beiden Zeugen standen nie in Zweifel, der Richter jedoch lässt sie im Urteil einfach weg!

Der Zeuge Dieter weiß ganz genau, dass Ulvi etwa 13.45 – 15.30 Uhr bei ihm zum Holzmachen war. Das stand nie in Zweifel, Ulvi wurde von Zeugen gesehen. Die Aussage von Dieter sieht der Richter jedoch als frei erfunden an, nur weil er sich in der Hauptverhandlung (nach 2 Jahren) nicht mehr so genau an Details erinnern kann. Seine Aussage hatte er tatnah und wahrheitsgetreu vor Ermittlern der Soko I getätigt. Zeugen, die Ulvi bei Dieter oder auf dem Nachhauseweg gesehen haben, erscheinen nicht im Urteil.

Der Zeuge Robert weiß ganz genau, dass er Peggy etwa 14.30 Uhr Nähe Rathaus gesehen hat. Eine Verwechslung mit einem anderen Kind konnte ausgeschlossen werden.

Der Zeuge Patrick weiß ganz genau, dass er Peggy zwischen 18.30 und 19 Uhr am Carlsgrüner Weg gesehen hat. Eine Verwechslung mit einem anderen Mädchen konnte ausgeschlossen werden.

Die Aussagen der beiden Hauptentlastungszeugen wurden auf Grund der nachweisbaren (!) falschen Aussagen der Frau Knobloch vom Gericht für unglaubwürdig erachtet.

Eindeutiger kann wohl nicht dargelegt werden, wie alle entlastenden Zeugen schlichtweg weggeräumt wurden!

Es drängt sich der Eindruck auf, dass nach den langen Ermittlungen unter erheblichem öffentlichen und politischen Druck ein Täter präsentiert werden musste, den man mit Ulvi gefunden hatte, was auch dadurch verständlich wird, wenn man bedenkt, dass fast alle wesentlich am „Erfolg“ beteiligten Personen befördert wurden!

 

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