![]() |
![]() |
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
War das die gute Arbeit des Herrn Hornig, der einen Menschen unter eklatantem Verstoß gegen die Grundrechte unserer Verfassung, ohne jeglichen Tatnachweis, ohne Spuren oder DNA, geschweige denn eine Leiche zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt? Wie ein roter Faden zieht sich der angebliche sexuelle Missbrauch von Peggy durch den Prozess bis hin zum Urteil trotz der Feststellung von Soko I-Chef Manhart, dass es für einen sexuellen Missbrauch von Peggy, abgesehen von der Selbstbezichtigung des psychisch kranken Mannes, trotz umfangreichster Ermittlungen weder Sach-oder Zeugenbeweise gibt.“ Nach dem Urteil herrschte Zufriedenheit bei der Hofer Staatsanwaltschaft, weil man „den Täter überführt“ hat. Tatsächlich wurde Ulvi nie als Täter überführt, sondern lediglich durch unzulässige Weise zu einem nicht glaubhaften Geständnis „geführt“. Der laut Gutachten sich am Rande des Schwachsinns bewegende Ulvi war hilflos und völlig überfordert. Verteidiger nach dem Urteil: “Es gibt keine Zeugen, keine Spuren, keinen Leichnam, der Angeklagte muss vom Mordvorwurf freigesprochen werden. All das, was hier erzählt worden ist, sind ausschließlich Erzählungen unseres Mandanten, die durch niemanden bestätigt worden sind”. Der Verteidiger erinnert noch einmal daran, dass unmittelbar nach dem Verschwinden von Peggy befragte Schulkameraden felsenfest behaupten, sie hätten das Mädchen noch lange nach der angeblichen Tat in Lichtenberg gesehen. “Ja haben die denn alle Halluzinationen?” fragt der Jurist. Nach seiner Auffassung kann Ulvi den “perfekten Mord” auf Grund seiner psychischen und physischen Verfassung keinesfalls begangen haben. “Er hat einen IQ von 67 und sofort einen Plan Peggy wegzubringen?” Das Geständnis von Ulvi sei nicht glaubhaft; es sei durch Täuschung und Suggestivfragen der vernehmenden Beamten zustande gekommen.”
Jedem Menschen kann passieren, dass er ein Geständnis ablegt! Zitat des Psychologen Prof. Dr. Günther Kühnken von der Uni Kiel in stern tv vom 8.10.2008 „Es kann auf Seiten der Befragenden sein, dass die Personen, die vernommen werden unter Druck gesetzt werden, dass ihnen Dinge eingeredet werden, die dann, wenn solche Befragungen relativ lange dauern, das ist ja manchmal der Fall und wenn sie auch belastend sind..... emotional natürlich belastend sind, dazu führen können, dass die Kontrolle darüber, was man sagt, immer geringer wird und dass man dann einfach etwas sagt, um aus der Situation herauszukommen.“ Frage des Journalisten: „ Das heißt also, das könnte jedem passieren“? Prof. Köhnken: „ Wenn die Bedingungen extrem genug sind, kann das jedem passieren.“
R e v i s i o n Wenn Richter Hornig als Beweis seiner guten Arbeit die Ablehnung der Revision sieht, so ist dem entgegen zu halten: Eine Revision prüft das Urteil ausschließlich auf eventuelle Rechts- und Verfahrensfehler; sie stellt nur fest, ob das Gericht alle gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Strafverfahrens beachtet hat. Mit der Sache selbst, mit dem konkreten Fall oder dem tatsächlichen Geschehen, setzt sich diese Instanz nicht mehr auseinander: die Revision ist keine Tatsachen-, sondern eine reine Rechtsinstanz.
Verfassungsbeschwerde Auf Grund eklatanter Verletzung der Menschenrechte aus Art. 2 Abs. 1,Art. 19 Abs. 4 i.V.m. Art 103 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2, 3c EMRK wurde der Zwickauer Rechtsanwalt Windisch mit der Erstellung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt, die jedoch wegen Fristversäumnis nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe stellte fest, dass die Frist nicht ohne Verschulden des Anwaltes versäumt wurde bzw. er nicht das Erforderliche getan hat. Wenn der Anwalt das Versäumen der Frist mit dem nicht Funktionieren des Faxgerätes begründet, entstehen zwangsläufig Fragen: Warum wurde diese für den Auftraggeber äußerst entscheidende Beschwerde, die auch durch wertvolle Zuarbeiten der Bürgerinitiative entstand, erst „in letzter Minute“ versucht zu übermitteln? Warum hat der Anwalt nicht ein anderes Faxgerät aufgesucht, wie auch vom Verfassungsgericht vorgehalten – beispielsweise das in der Arztpraxis seiner Mutter? Warum hat der Anwalt nicht Kontakt zu einem Berufskollegen in Karlsruhe aufgenommen, ihm die Beschwerde gefaxt oder gar gemailt und ihn beauftragt, die Beschwerde direkt beim Verfassungsgericht in Karlsruhe in den Briefkasten einzuwerfen; was in so einer Notsituation ein durchaus anwaltsübliches Gebaren darstellt. Wenn der Anwalt im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erklärt, es seien um 19.54 Uhr bzw. 19.58 Uhr tatsächlich 4 Seiten der Beschwerdebegründung zur Versendung gelangt, so wird dies widerlegt durch die Mitteilung des Verfassungsgerichts, dass keinerlei Faxeingang festgestellt werden konnte. Dieses Handeln des Anwaltes stellt einen Vertrauensmissbrauch sondergleichen dar, besonders im Hinblick darauf, dass dadurch dem Geschädigten jegliche Möglichkeit der Wahrnehmung eines weiteren Rechtsmittels verwehrt bleibt und somit dem Geschädigten und seiner Familie unermessliches Leid zugefügt wurde. Wie ein Hohn klingt die kürzliche Erklärung des Anwaltes, er habe ja sein Bedauern ausgedrückt!
|
| [Der Fall Ulvi] [Aktuelles] [Peggy verschwindet] [Ermittlungen SOKO I] [Ermittlung SOKO II] [Prozeß] [Urteil] [Bürgerinitiative] [Gästebuch] [Impressum] |