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Nürnberger AZ 20.9.2010
Fall Peggy immer mysteriöser - Frau behauptet: Ich sah das Mordopfer in München
“Es war das vermisste Mädchen.” Zeugin gab ihre Beobachtung bei der örtlichen Polizei zu Protokoll; die Soko interessierte sich nicht für ihre Aussage
Wie schlampig hat die Polizei im Mordfall Peggy gearbeitet?
Diese Frage erhält fast 10 Jahre nach dem spurlosen Verschwinden des Mädchens (9) aus Lichtenberg (Oberfranken) von Tag zu Tag mehr Gewicht. Jetzt kommt heraus, dass wichtige Zeugen von der Polizei offenbar gar nicht vernommen wurden. „Es ist fast nicht zu glauben, wie fehlerhaft ermittelt wurde“, sagt der Frankfurter Anwalt Michael Euler.
Anna (65 Name geändert) aus einem Münchner Vorort wird bei seinem Vorhaben eine wichtige Rolle spielen. Die inzwischen in Rente lebende Frau ist sich ganz sicher, dass die kleine Peggy in Begleitung eines etwa 35 Jahre alten Mannes in ihrem Stoffladen stand – zu einem Zeitpunkt, an dem das Mädchen laut Polizei und Justiz längst tot gewesen sein müsste.
Anwalt Euler, der sich monatelang durch den Ermittlungsakten-Berg gearbeitet hat, ist sogar noch auf ähnliche Vorgänge gestoßen. „Wie im einzelnen mit Zeugen umgegangen wurde, ist mir nicht nachvollziehbar. Die Polizei hat praktisch nur Aussagen gelten lassen, die in ihr Konzept gepasst haben. Und das Konzept war, Ulvi als Mörder zu überführen.“
Ulvi K. ein geistig behinderter Gastwirtssohn, war 2004 vom Landgericht Hof in einem fragwürdigen Indizienprozess wegen Mordes an Peggy verurteilt worden, obwohl deren Leiche nie gefunden wurde. Euler hält den rechtskräftig verurteilten Behinderten für unschuldig und betreibt ein Wiederaufnahmeverfahren.
Anna K. lässt sich durch nichts davon abbringen, dass es Peggy war, die sie gesehen hat. Die Begegnung hat sich in ihr Gedächtnis eingebrannt. Einer AZ-Mitarbeiterin schilderte sie minutiös ihr Erlebnis von damals. Es war der Samstag nach dem Verschwinden des Mädchens am 7. Mai 2001.
„ Es war eine ganz merkwürdige Situation. Ein Mann kam in den Laden und wollte ein bestimmtes Tuch kaufen. Er hielt ein Mädchen ganz fest an der Hand. Ich war völlig perplex. Es war Peggy, deren Fotos im Fernsehen gezeigt wurden. Ich war mir ganz sicher“, erinnert sich Anna K.
Die Frau versuchte, die beiden hinzuhalten und mit dem Mädchen ins Gespräch zu kommen.
Anna K.: „Der Mann war sehr bemüht, dass mir das Kind nicht antwortet. Dabei hatte ich den Eindruck, dass mir das Mädchen etwas sagen wollte.“
Der Verkäuferin fiel außerdem auf, dass der Begleiter des Mädchens sehr unruhig und nervös war – und ständig zur Tür blickte. Schließlich zog er die Kleine weg und eilte aus dem Laden, ohne noch etwas zu sagen. Anna K.: „Es ging so schnell, dass ich mir die Autonummer nicht merken konnte. Es war aber kein Kennzeichen aus meiner Gegend.“
Anna K., der die Begegnung keine Ruhe ließ, ging zur Münchner Polizei und gab ihre Aussage zu Protokoll. Danach hörte sie nie wieder etwas. „Ich wurde nie als Zeuge vernommen.“
Karin Heindl
Anklage
Die Staatsanwaltschaft stützt die Anklage auf das Geständnis, welches in verschiedenen Varianten bei verschiedenen Vernehmungssituationen abgegeben wurde.
Die Anklage geht davon aus, dass Ulvi am 3.5.01 eine Sexualstraftat an Peggy begangen hat, um die von ihm begangene Tötung zur Verdeckung derselben zu vertuschen.
Dafür gibt es keinerlei objektive Beweise, Zeugen oder andere Beweismittel oder gar den Leichnam von Peggy. Diese Annahme stützt sich ausnahmslos auf die Angaben von Ulvi,
Die Anklage entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 200 StPO; durch die Angabe von Tatzeitraum und Tat muss eine ausreichende Konkretisierung der einzelnen Vorwürfe gegeben sein.
Genau dies lag nicht vor!
Weiter lagen erhebliche Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit von Ulvi i.S. des Verstehens komplexer juristischer Probleme vor. Es zeigte sich, dass er geistig nicht in der Lage war, den Anforderungen an einen Strafprozess zu folgen, geschweige denn seine Rechte auch nur ansatzweise zu verstehen oder nachvollziehen zu können.
Der Verteidiger regte die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit im Prozess an,
dass Ulvi auf Grund seiner geistigen Behinderung gar nicht in der Lage sei, die Tragweite einer Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht zu verstehen bzw. das Recht, einen Verteidiger vor jeder polizeilichen Vernehmung zu befragen.
Die Verhandlungen bewegen sich lt. Verteidiger „auf einem Niveau, dem Ulvi als geistig Zurückgebliebener nicht mehr folgen könne“.
„Ich habe erhebliche Bedenken, dass der Angeklagte das, was hier mit ihm passiert, versteht oder er die Konsequenzen daraus erkennen kann.“
Genau hier hätte der Verteidiger unbedingt den Antrag auf Prüfung der Verhandlungsfähigkeit von Ulvi stellen müssen, was er aber unterließ; durch ein langwieriges Gutachten hätte er den Prozess zum Platzen gebracht.
Da auf jeden Fall Zweifel der Verhandlungsfähigkeit durch die Verteidigung vorgetragen wurden, wäre das Gericht von Amtswegen gehalten gewesen, die Verhandlungsfähigkeit von Ulvi zu überprüfen, was nachweislich nicht erfolgte.
In einem Interview der Frankenpost erklärt die Verteidigung,
dass sie kein Interesse habe, den Prozess platzen zu lassen!
Man hat den Eindruck, dass der Verteidigung das Wohl ihres Mandanten völlig egal war, Hauptsache der Prozess platzt nicht!!
Der Sachverständige Nedopil, der im Prozess lediglich mit der Prüfung der Glaubwürdigkeit des Geständnisses von Ulvi beauftragt war, brachte nach einer kurzen Rücksprache mit Ulvi alles wieder ins Laufen und signalisierte, dass Ulvi verhandlungsfähig sei im Sinne der Anklage (versteht sich)!! „Der Angeklagte sei nur langsamer und reagiere nicht so schnell, könne aber einfacher Sprache (!) durchaus folgen!“
Im krassen Widerspruch dazu steht die Feststellung des Amtsgerichts Bayreuth mit Beschluss vom 9.11.05,
dass Ulvi bei weitem überfordert ist, seine Rechte selbständig wahrzunehmen!!!
Gutachter Dr. Kröber
erklärt, dass Ulvis Schilderungen im Geständnis mit großer Wahrscheinlichkeit Erlebnis begründet seien und vieles dafür spreche, dass sie tatsächlich erlebt wurden.
Im Widerspruch dazu steht sein eigenes Gutachten über Ulvi,
dass dieser in der Lage ist, flüssige und lebendige Geschichten zu erzählen, dass Ulvi außerordentlich phantasiebegabt ist und als Geschichtenerzähler und Aufschneider im Ort bekannt ist.
Wo berücksichtigt der Gutachter
- die Erklärungen von Ulvi, dass er immer wieder zu Aussagen gedrängt wurde, er solle
zugeben, dass er etwas mit Peggy gemacht habe
- die Erklärung von Ulvi, dass er vor bestimmten Ermittlern Angst hatte: „die haben mich
am Genick gepackt“
- die Erklärung von Ulvi, weil man ihn immer noch nicht geglaubt und gesagt habe „das kann
nur dein Vati gewesen sein“, da habe er gesagt, „ja mein Vati“.
- dass Ulvi vom Gesprächseindruck mit einem Schulkind bis etwa zur 6. Klasse zu vergleichen
sei und die lebenspraktische Intelligenz und das schulische Wissen von Ulvi nicht über das
Niveau der 2. Klasse hinaus gehen
- dass Ulvi sehr gut führbar und verführbar ist
- die immer wieder kehrende Beteuerung von Ulvi, dass er Peggy nicht umgebracht hat
- den erheblichen Vernehmungsumfang während des gesamten Ermittlungsverfahrens
- dass Ulvi erfundene Geschichten auch nach längerer Zeit exakt wiederholen kann, dass
Ulvi ein “in der bildlichen Vorstellungskraft perfektes Gedächtnis“ hat.
Geständnis
Ulvi hat in der Hauptverhandlung immer wieder erklärt, dass er Peggy nicht umgebracht hat.
Er kann seinen Tagesablauf vom 7.5.01, Tag des Verschwindens von Peggy, exakt vortragen, wie auch von den Zeugen bestätigt.
Ulvi erklärt den Widerruf seines Geständnisses , „weil ich die Kripo angelogen habe. Für mich das eine Erleichterung, weil ich's nicht gewesen bin.“
Er erklärt immer wieder, dass er Angst vor der Polizei gehabt habe. „Von Anfang an habe ich den Ermittlern gesagt, dass ich es nicht gewesen bin. Aber die haben mir nicht geglaubt und mich immer wieder zu langen Vernehmungen geholt. Hinterher war ich immer fix und fertig.
Ich wollte meine Ruhe haben vor der Kripo, ich wollte, dass sie endlich zufrieden sind!“
Ein Pfleger der Psychiatrie hatte berichtet,
dass Ulvi ständig von verschiedenen Beamten zu Vernehmungen in die unteren Räume gebracht wurde. „ Ich habe dort einmal mitbekommen, als ich vor der Tür stand, dass Ulvi sehr laut angeschrieen und auf den Tisch geschlagen wurde. Als dann die Tür aufgegangen ist, habe ich auch gesehen, wie Ulvi von Beamten angeschrieen wurde. Das Schreien war so laut, dass ich das im nach hinein einer Ärztin gemeldet habe und ab diesem Zeitpunkt angeordnet wurde, dass immer ein Pfleger mit vor dem Vernehmungsraum stehen sollte.Ulvi hat mir auch einmal im Rahmen eines Gesprächs gesagt, dass er morgen wieder vor der Vernehmung Angst hätte“.
Die Mitteilung von Ulvis Geständnis wurde erst im Oktober 2002 bekannt gegeben, nachdem sich Innenminister Beckstein unzufrieden mit dem Ermittlungsergebnis der Soko II zeigte: „ die im Februar 02 persönlich eingesetzte zweite Soko erfülle nicht seine Erwartung“.
Nunmehr musste „aus Beschleunigungsgründen“ unverzüglich Anklage erhoben werden; Anträge auf richterliche Vernehmung von Zeugen werden zurückgenommen!
Die durchgeführten Videoaufzeichnungen hinsichtlich einer Tatrekonstruktion hätten nicht verwertet werden dürfen, da sie gegen den erklärten Willen des Verteidigers durchgeführt wurden.
Ulvi hätte ein Betreuer gestellt werden müssen, da er auf Grund seiner geistigen Behinderung gar nicht in der Lage war, die Tragweite seines Tuns zu erkennen.
Vorverurteilung
Bereits vor Anklageerhebung wurde Ulvi aufgrund reißerischer Berichterstattung durch die Medien als Triebtäter vorverurteilt und vom
Optischen her tat man „sein Bestes“ und ließ Ulvi zur Verhandlung vorführen mit kahl geschorenem Haupt, brutal und rücksichtslos aussehend, so wie sich die Bevölkerung einen Kindermörder vorstellt!
Die Lichtenbergerin Heike Lang,
trat in den Medien als Mutter eines Missbrauchsopfers auf und begann in den Medien eine regelrechte Hetzjagd gegen ihre Heimatgemeinde Lichtenberg und deren Bewohner.
Sie beschwerte sich, dass weder der Bürgermeister noch der Pfarrer von Lichtenberg sich um sie und ihren Sohn gekümmert hätten. Ulvi habe schließlich ihren Sohn zu sexuellen Handlungen gezwungen, ja sogar verletzt und ganz massiv mit Gewalt gedroht.
Tatsächlich
hat Ulvi vor ihrem Sohn im Abstand von mehreren Metern onaniert. Ihr Sohn erklärt, dass Ulvi ihn weder berührt noch Gewalt angewendet oder gar verletzt hat.
Frau Lang selbst hatte dem behandelnden Arzt berichtet, dass die Verletzung von ihrem Sohn selber stammt!
Frau Lang berichtete in den Medien, dass ihr Junge in ständiger Angst lebe,
auch heute noch schlafe der Junge extrem unruhig, zeige Verhaltensauffälligkeiten und werde weiter psychologisch betreut.
Ihr Antrag auf Opferentschädigung wurde abgelehnt mit der Feststellung,
dass die Verhaltensauffälligkeiten des Jungen bereits vor dem Verschwinden der Peggy vorhanden waren und nachweisbar ursächlich auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind!!
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