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Was würde wohl Geier anders machen als sein Vorgänger, der Routinier, seit 40 Jahren als Kriminalkommisar tätige Herbert Manhart?
Auch Geier kann nur feststellen, dass Beweise gegen Ulvi nicht vorhanden sind!
1.
Wichtigste Aufgabe von Geier war es, entscheidende Zeugenaussagen zu bekommen, die das einwandfreie Alibi von Ulvi erschüttern konnten. So ordnete er eine erneute Vernehmungen aller Entlastungszeugen an, die in stundenlangen Vernehmungen verunsichert wurden mit dem Ziel, ihre entlastende Aussage zu widerrufen. Die Zeugen, die sich auf Grund des langen Zurückliegens des Ereignisses - was auch verständlich erscheint – jetzt nicht mehr an jedes Detail erinnern konnten, die ihre Aussage aber wahrheitsgemäß und tatnah damals vor der Soko I getätigt hatten, wurden nunmehr für unglaubwürdig erachtet. Dem gegenüber konnten den Ulvi „belastende Zeugen“ sich irren oder Falschaussagen tätigen!
2.
Geier verwertet die Aussage eines Mitinsassen in der Psychiatrie, Ulvi habe ihm den Mord an Peggy gestanden, die von der Soko I auf Grund der vielen Widersprüche nicht für glaubhaft abgestempelt werden konnte, plötzlich als sehr glaubhaft.
Ein sehr glaubhafter Zeuge – der bereits als Informant geführt wurde, der seit Jahren wegen Einbruch, Drogen, Alkoholdelikten und Persönlichkeitsstörung in der Psychiatrie einsitzt, unter den Mitinsassen als notorischer Lügner bekannt, der „alles macht, um rauszukommen“, der im Gegenzug für seine „Hilfe“ im Fall Ulvi Vollzugslockerungen und Unterstützung von der Polizei und Staatsanwaltschaft erwartet, um die Psychiatrie wieder verlassen zu können.
3.
Ungeachtet des Ermittlungsergebnisses der Soko I, dass es keinerlei Zeugen oder Sachbeweise für einen sexuellen Kontakt mit Peggy gibt lässt Geier eine Vergewaltigung in diese Tathergangshypothese als gegeben einfließen!!
Soko I -Chef Manhart hatte erklärt, dass es für einen sexuellen Missbrauch von Peggy, abgesehen von der Selbstbezichtigung des psychisch kranken Mannes, trotz umfangreichster Ermittlungen weder Sach-oder Zeugenbeweise gibt“.
Verteidiger: Für eine „angebliche Vergewaltigung“ am 3.5.01 gibt es keine Bestätigung, nur die Erzählungen von Ulvi, der in einer Art Zwang geglaubt habe, der Polizei jedesmal ein bischen mehr erzählen zu müssen.
„Er hat die Situation immer mehr ausgeschmückt, hat seine Aussage passend gemacht. Er fabulierte aus den Vorhalten der Vernehmungsbeamten eine schlüssige, aber eine erfundene Geschichte.“
4.
lässt Geier eine sog. Tathergangshypothese erstellen, aus der bereits zu dieser Zeit ersichtlich ist, wie das Geständnis von Ulvi einmal aussehen wird, nämlich
Grund für einen Mord: Vergewaltigung der Peggy
Tathergang: Einwirkung auf den Hals
Bei der Beseitigung der Leiche wirkten weitere Personen des familiären Umfelds von Ulvi mit.
Auswertung: Ulvi hat Angst vor dem Gefängnis bzw. einer harten Bestrafung
Zusammensetzung des Vernehmungsteams:
lebensältere Beamte als Vaterfigur, jüngere Beamte zur Situationsdarstellung,
Walter Hennig als Vertrauensperson bereithalten.
Ungeheuerlich dann die Tatsache,
dass Ulvi dann tatsächlich - nach stundenlangen Nerven aufreibenden Vernehmungen am 24. und 25.6.02 immer wieder und immer wieder mit dem gleichen Vorhalt vernommen, dass man ihm nicht glaube und man davon ausgehe, er habe Peggy Knobloch getötet - nunmehr in der am 2.7.02 folgenden Vernehmung, diesmal aber mit dem Vorhalt, man habe im Bereich der linken Schulter an seiner Arbeitsjacke Blut festgestellt, in Abwesenheit seines Verteidigers ein Geständnis ablegt
nahezu wörtlich, wie in der Tathergangshypothese vorgegeben und
genau vor dem im Konzept erwähnten Beamten, nämlich seinem väterlichen Freund Walter Hennig aus dem Heimatort Lichtenberg!
„Herr Kulac, der ganze Bereich, alles ist voll Blut“!
Ulvi war psychisch und physisch am Ende! Jede von ihm angebotene Erklärung wurde mit einem geringfügigen Einwand hinweg gewischt, so dass er nur noch sagen konnte, dass er Peggy getötet hat, um endlich seine Ruhe zu haben.
Tatsächlich lag zum damaligen Zeitpunkt ein Ermittlungsergebnis hinsichtlich etwaiger Blutanhaftungen nicht vor, Geier erhielt von der Gerichtsmedizin lediglich die Mitteilung, dass es eine verdächtige Stelle gebe, welche auf Blut hindeuten könnte.
Der damalige Vernehmungsbeamte Rößler erklärt in der Hauptverhandlung, Geier habe berichtet:
„Stellt Euch vor, ich habe jetzt bei dem Telefongespräch erfahren, dass an dem Overall des Ulvi im linken Schulterbereich Blut oder Blutanhaftungen festgestellt wurden. Zur Klassifizierung müssten noch weitere Untersuchungen gemacht werden. Es ist aber erstaunlich, dass noch Blutanhaftungen an der Kleidung gefunden werden konnten, obwohl der Overall bereits nach Aussage mehrmals gewaschen worden war.Ich kann mich noch ganz genau erinnern, dass Herr Geier von Blutanhaftungen vor allem in einer Naht gesprochen hat. Daraufhin waren wir natürlich alle sehr erstaunt und sehr euphorisch“.
Der weitere Vernehmungsbeamte Markert sagte aus:
„ Meiner Erinnerung nach war es so, dass Herr Geier uns nach dem Telefonanruf mitteilte, dass am Arbeitsanzug Blutanhaftungen bzw. Blut festgestellt werden konnte. Auf Grund dieser Information haben wir in unserer Vernehmung Ulvi vorgehalten, dass sich an seinem Arbeitsanzug im Bereich der linken Schulter Blut bzw. Blutanhaftungen befanden“.So wie Geier uns das mitteilte, mussten wir davon ausgehen, dass es sich um eine Feststellung und nicht um einen Verdacht handelte“.
Geier hat die Täuschung von Ulvi bewusst in Kauf genommen; er hatte sein Ziel erreicht: ein Geständnis!
Wenn Geier in der Hauptverhandlung ausführte, er habe Ulvi nicht täuschen wollen, ist dies skandalös, denn gerade ihm als erfahrenen Polizeibeamten war die Bedeutung dieser Feststellung und die starke Relevanz des Unterschiedes zwischen Blutverdacht und Blutanhaftungen durchaus bekannt!
Ulvi wurde bewusst und rechtswidrig i.S. des § 136a StPO getäuscht; diese Täuschung war Anlass für seine anschließende Aussage, bei welcher er ein Geständnis ablegte!
Nach ständiger Rechtsprechung sind falsche Angaben über Rechtsfragen und bewusstes Vorspiegeln oder Entstellen von Tatsachen immer untersagt (BGH 37,48). Das gilt auch für geringfügige Verdrehungen der Wahrheit (StV 90, 182).
Ulvi berichtete seinem Verteidiger:
„ Etwa gegen 12 Uhr traf Herr Walter Hennig von der Kripo Hof ein. Walter führte mich in das Vernehmungszimmer der Polizeidirektion Bayreuth Zimmer 213. Herr Hennig äußerte, da man jetzt noch Blut gefunden habe, solle ich die Wahrheit sagen, dass ich die Peggy umgebracht und anschließend weggebracht hätte.
Falls ich dies nicht sagen würde, wäre der Walter nicht mehr mein Freund.
Herrn Walter Hennig kenne ich aus meinem Heimatort Lichtenberg. Wir sind Bekannte und kennen uns aus dem Schützenverein. Auch habe ich Walter des Öfteren in Lichtenberg getroffen. Dieser ging oft Runden mit seinem Hund in Lichtenberg. Zunächst sagte ich erst mal nichts. Daraufhin hat der Walter das noch einmal wiederholt, dass er nicht mehr mein Freund sei, wenn ich jetzt nichts sagen würde.
Ich habe mir dann die Geschichte ausgedacht, um den Hennig Walter nicht zu verärgern, da ich befürchtete, dieser wäre beleidigt und würde nicht mehr mit mir reden und auch nicht mehr mein Freund sein“.
Der Öffentlichkeit wurde bekannt gegeben, vom Geständnis existiere keine Tonbandaufzeichnung, sondern lediglich ein Gedächtnisprotokoll des vernehmenden Beamten.
Dem widerspricht die Mitteilung des Soko-Leiters Geier an den Gutachter vom 5.8.02, in der er sich auf das Geständnis von Ulvi in der Tonbandvernehmung vom 2.7.02 bezieht!
Der Ulvi in der Psychiatrie behandelnde Arzt stellt fest:
dass die Aussagen von Ulvi „sehr farbig und detailgetreu“ seien, so dass der erste Eindruck ist, dass er die Wahrheit sagt. Doch dann hat sich herausgestellt, dass er viele Sachen detailgetreu erzählt, die aber nicht der Wahrheit entsprechen. Nach dem Geständnis sei Ulvi sehr zurückgezogen und deprimiert gewesen und musste medikamentös behandelt werden.
Nachdem er das Geständnis widerrufen hatte, „weil ich Peggy nicht umgebracht habe“, wirkte er deutlich entlastet und locker.
Im Bericht vom 5.8.2002 zur Erstellung eines Gutachtens über die Aussagefähigkeit von Ulvi, der keinen Eingang in die Hauptakte findet, lässt Geier Ulvi gezielt in einem Licht erscheinen, das ihn in der Öffentlichkeit als Täter glaubhaft macht.
Den Lichtenbergern sei bekannt gewesen, dass Ulvi sich mit Mädchen und Jungen im kindlichen Alter herumgetrieben habe, ohne dass die Polizei davon Kenntnis hatte.
Tatsächlich war Ulvi schon als „Anhalter“ von Polizeibeamten mitgenommen worden und als harmloser Zeitgenosse bekannt.
Geier kritisiert,
dass Ulvi sich mit Mädchen und Jungen im kindlichen Alter herumgetrieben habe, dass er keinen Beruf erlernt und eine Ausbildung abgeschlossen habe, andererseits vergleicht er ihn mit einem Erstklässler!
Geier findet es äußerst wichtig zu berichten, dass Ulvi einmal eine Alkoholvergiftung hatte. Die Ursache, dass ihm von Dritten etwas in sein Getränk gemischt wurde, bleibt unerwähnt!
Ulvi mußte nicht wegen seines gestörten Verhaltens in die Behindertenschule überwechseln, sondern er war wegen seiner geistigen Behinderung den schulischen Anforderungen nicht gewachsen.
Ulvi habe sein eigenes Blut nicht sehen können, jedoch frisches Blut von anderen mache ihm nichts aus (was im Prozess große Bedeutung hatte).
Tatsächlich ist es gerade umgekehrt; hätte er tatsächlich Blut bei Peggy gesehen, wäre er in Panik geraten und weg gerannt!
Auch dem Gutachter gegenüber berichtet er von dem nie nachgewiesenen schweren sexuellen Missbrauch der Peggy.
Geier berichtet dem Gutachter, dass Peggy 13.14 Uhr von der Zeugin Birgit und eine Minute später von der Zeugin Helen gesehen wurde.
Dies wird eindeutig durch die Aussagen der Zeugen widerlegt!
Der Gutachter hat somit Angaben dem Gutachten zugrunde gelegt, die er in unzulässiger Art und Weise (falsche Angaben durch Geier) erlangt hat!
Was tatsächlich Lichtenberger über Ulvi berichten, erwähnt Geier nicht, nämlich
- dass er immer freundlich und anständig gewesen sei
- In der Tagesstätte in Hof sei Ulvi nie gewalttätig gewesen
- Mit Ulvi war es halt so, dass die Leute ihn praktisch „verarscht“ haben. Ulvi ließ
sich alles gefallen, er setzte sich niemals zur Wehr.
Wenn man den Ulvi unter Druck setzt, würde er auf jeden Fall etwas zugeben,
auch wenn er es nicht gemacht hat, damit er seine Ruhe hat.“
- Ulvi ist kumpelhaft, zuvorkommend, hilfsbereit und nett. Man kann sich mit ihm
schön unterhalten, er weist aber ein kindliches Benehmen auf.
- Dem Ulvi traue ich nicht zu, mit dem Verschwinden von Peggy etwas zu tun zu
haben. Zum einen von der menschlichen Seite her; zum anderen ist er nicht so
clever.
Wenn er nicht einmal die Schuhe selbst zubinden kann, wie soll er dann das
Mädchen rückstandslos beseitigt haben.
Wäre derartiges passiert, hätte Ulvi Panik bekommen und wäre davon gelaufen
und hätte sofort versucht, sich jemanden anzuvertrauen. Dies war schon immer so.
Wenn Ulvi etwas nicht verarbeiten konnte, dann ging er zu jemanden, um sich
helfen zu lassen. Das war schon der Fall, wenn er mit seinem Fahrrad einen
„Platten“ hatte.
- Ulvi ist kein Mensch, der ein Mädchen umbringt
- Ulvi ist eine sehr sensible Person, die keiner Fliege etwas zuleide tut
“Mein erster Gedanke, als ich das heute gelesen habe war, dass sie den Ulvi in der Psychiatrie weich geklopft haben, damit sie den Fall endlich abschliessen können”.
“Die brauchen einen, der für Peggys Verschwinden herhalten muss. Der Ulvi ist das Bauernopfer, weil er sich nicht wehren kann.”
Auf die Anfrage der Journalisten an Geier,
warum die erst seit Februar diesen Jahres umgestaltete Soko II einen derartigen Ermittlungserfolg verbuchen konnte, antwortet Geier:
„ Den Vorgängern wäre es nicht gelungen, die entscheidenden
Zeugenaussagen zu bekommen, die das Alibi des Verdächtigen erschüttern konnten“.
Tatsächlich aber hat Geier Zeugenaussagen nicht nur durch Verunsicherung der Zeugen bei der Vernehmung erhalten, sondern auch durch Beweismanipulation, wie nachstehende Beispiele zeigen!
Geier erklärt im Interview der Frankenpost vom 16.10.2003,
dass eine Schulkameradin 13.14 Uhr die letzte gewesen ist, die Peggy lebend gesehen hat. „Das Mädchen fuhr im Schulbus laut Tachoscheibe exakt zu dieser Zeit am Marteau-Platz vorbei und sah Peggy nur etwa 50m von ihrem Zuhause entfernt gehen“.
Tatsächlich wurde Peggy nicht 13.14 Uhr, sondern ca. 13.25 Uhr aus dem fahrenden Bus heraus gesehen, was durch den Busfahrer und die Tachoscheibe bestätigt wurde. Peggy wurde 13.15 Uhr von 2 Zeugen an anderer Stelle, nämlich an der Nailaer Straße gesehen.
Geier entkräftete in einem Interview der Frankenpost vom 11.2.04 die Aussage eines weiteren Zeugen, dass er Peggy mit einem Roller abends gesehen hatte. Man habe in der Nachbarschaft ein Mädchen ausfindig gemacht, dass diesen Roller und auch exakt noch die Kleidung besessen habe; also habe sich der Zeuge geirrt.
T a t s ä c h l i c h
aber hatte der Vater dieses Mädchens mehrfach bei der Staatsanwaltschaft vorgesprochen und erklärt, dass dies nicht seine Tochter gewesen sein kann, da sie an diesem Tag gar nicht in Lichtenberg weilte. Die angebotene Überprüfung der Kleidung dieses Mädchens wurde durch Ermittler nie vorgenommen!
S p u r T ü r k e i
Am 8.3.02 ergeht die Mitteilung aus der Türkei, dass keine Erkenntnisse über den Aufenthalt von Peggy in der Türkei eingeholt werden konnten.
Am 5.4.2002 teilt das Türkische Innenministerium mit, dass einem Besuch bei dem zuständigen Staatsanwalt nicht zugestimmt wird, ebenso einem geplanten Hubschrauberflug ins Gebiet der Türkei durch deutsche Beamte, da keine Vereinbarung bzw. ein Rechtshilfeersuchen zwischen den Justizministerien beider Länder besteht.
Mit Schreiben vom 16.4.02
wird von den türkischen Behörden jedoch einem inoffiziellen Treffen mit dem türkischen Staatsanwalt zugestimmt.
Am 6.5.02
bieten die Tschechischen Behörden ihre Zusammenarbeit im Fall Peggy an. Ihr Informant in der Türkei hätte für eine Rückkehr von Peggy eine Geldsumme von 2-3000 DM bis Ende 2001 benötigt, was aber von den deutschen Behörden nicht akzeptiert wurde
Mit Schreiben vom 19.12.02
teilen die türkischen Behörden mit, dass trotz aller Überprüfungen im Zuständigkeitsbereich nicht festgestellt werden konnte, dass das vermisste Mädchen dorthin gebracht wurde.
Am 20.1.2003
ergeht die Mitteilung der KPI Hof, dass die Soko Peggy ihre Ermittlungen am10.10.02 auf Grund des Tatverdachts gegen Ulvi abgeschlossen hat.
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