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© 2007 Gudrun Rödel

Im Januar 2002 stellt die Soko I fest:

  

                

 Im Februar 2002 wird eine neue Sonderkommission

zum Fall Peggy persönlich von Innenminister Beckstein eingesetzt.

Leiter der Soko ist „der“ Ermittler von Oberfranken Geier, der von sich in der BZ

im Sommer 2006 erklärt „Ich werde geholt, wenn sonst nichts mehr geht“.

 

Konzept

 

Auch dieser Ermittler kann nur feststellen,

 

dass Beweise gegen Ulvi nicht vorliegen.

 

Deshalb hat er einen teuflischen Plan; er lässt ein Konzept für die Vernehmung des Ulvi erstellen, aus dem bereits im Vorfeld ersichtlich ist, wie das Geständnis von Ulvi auszusehen hat, nämlich

 

Tathergangshypothese:

 

Grund:           Vergewaltigung der Peggy

Tathergang:   Einwirkung auf den Hals

                            Bei der Beseitigung der Leiche wirkten weitere Personen familiären Umfelds des Ulvi mit.

Auswertung:  Ulvi hat Angst vor dem Gefängnis bzw. einer harten Bestrafung

Zusammensetzung des Vernehmungsteams:

lebensältere Beamte als Vaterfigur, jüngere Beamte zur Situationsdarstellung,

Walter H. als Vertrauensperson bereithalten

 

Ungeheuerlich die Tatsache, dass Ulvi dann tatsächlich wenige Wochen später

  • durch stundenlange Verhöre, durch Täuschungen in die Enge getrieben, psychisch und physisch am Ende
  • ein Geständnis ablegt,
  • genau nach dem Konzept des Chefermittlers,
  • in Abwesenheit seines Anwaltes und
  • genau vor dem im Konzept erwähnten Beamten, nämlich seinem väterlichen Freund Walter H. aus dem Heimatort, den er aus der Nachbarschaft kennt.
  • nahezu wörtlich, wie in vorgenannter Vernehmungsanleitung vorgegeben.

Täuschung

 

Im Vorfeld hatte der Soko-Leiter seinen Kollegen berichtet, man habe in der Gerichtsmedizin Blut von Peggy an Ulvis Anzug gefunden. Infolge dessen erfolgte eine verschärfte Vernehmung des Ulvi mit dem Vorhalt, dass der gesamte vordere Bereich seines Anzuges mit Blut von Peggy behaftet sei.

Tatsächlich wurde nie Blut an Ulvis Kleidung gefunden!

Nach einem mehrstündigen Verhör (47. Vernehmung, ohne Anwalt) an diesem Tag und immer wieder vom Vernehmer Walter H. – einem ihm bekannten väterlichen Freund aus Lichtenberg – mit den Worten bedrängt, da man jetzt nun noch Blut von Peggy gefunden hat, solle er es endlich zugeben, war Ulvi psychisch und physisch am Ende und legte ein Geständnis ab, welches er jedoch widerrief!

Es ist offensichtlich, dass Geier die vernehmenden Kollegen mit einer offensichtlich falschen Behauptung und mit der klaren Absicht informiert hatte, durch den Vorhalt von Blutanhaftungen an seinem Arbeitsanzug Ulvi zu einem Geständnis zu bringen.

 

Durch die falschen Vorhalte des gefundenen Blutes an seinem Anzug war für den geistig behinderten Ulvi sowohl in tatsächlicher wie auch in inhaltlicher Art und Weise die Drucksituation derart unerträglich geworden, dass er sich aus dieser Drucksituation nur dadurch befreien konnte, indem er das erzählte, was die Strafverfolgungsbehörde von ihm hören wollte.

Die Verantwortung für diese Täuschung trägt einzig und allein der damalige Soko-Leiter Geier. Dieser wusste ganz genau, dass auf Ulvis Kleidung kein Blut nachgewiesen werden konnte.

 

Der Öffentlichkeit wurde dann bekannt gegeben, dass von diesem Geständnis keine Tonbandaufzeichnung, sondern nur ein Gedächtnisprotokoll des vernehmenden Beamten existiere.

Dem widerspricht aber die Ausführung des Soko-Leiters an den Gutachter vom 5.8.2002, indem er sich auf die Tonbandvernehmung vom 2.7.02 bezieht! 

 

 

Ulvi widerrief sein Geständnis, „weil ich Peggy nicht umgebracht habe, egal was ich sagte, immer wieder glaubten sie mir nicht.“

  

 

 



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